Steuerliche Neuregelungen für Unternehmer und Arbeitgeber ab dem 1. Januar 2013

In der Vergangenheit waren die Umsatzsteuer-Voranmeldung, der Antrag auf Dauerfristverlängerung, die Anmeldung der Sondervorauszahlung und die Lohnsteueranmeldung zwar elektronisch, jedoch auch ohne Authentifizierung an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Diese Möglichkeit besteht künftig nicht mehr. Ab dem 1. Januar 2013 können die oben genannten Steueranmeldungen und Anträge nur noch elektronisch authentifiziert übermittelt werden, eine Übergangsphase gibt es nicht. (§ 6 Abs. 1 Satz 2 Steuerdaten-Übermittlungsverordnung entfällt mit Wirkung zum 1.Januar.2013 (BGBl 2011 I, Seite 2131)). „Steuerliche Neuregelungen für Unternehmer und Arbeitgeber ab dem 1. Januar 2013“ weiterlesen