Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt prüft Mietverträge von Barmbeker Sozialwohnungen

Der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt sind die einigen Medien zitierten Einzelfälle in Barmbek bekannt. Bereits am 16. März hatte sich die Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt zuständigkeitshalber an den Investor gewandt, Unterlagen angefordert und Aufklärung verlangt. Die Unterlagen hat der Investor inzwischen zum größten Teil übersandt. Juristische Konsequenzen können allerdings erst nach Abschluss der rechtlichen Bewertungen gezogen werden.

Nach erster vorläufiger Bewertung der Unterlagen wird eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht ausgeschlossen. Aus Rücksicht auf ein dann möglicherweise laufendes Verfahren kann sich die Behörde zu Einzelheiten im konkreten Fall zum jetzigen Zeitpunkt nicht äußern.

Senatorin Jutta Blankau: „Verstöße gegen das Hamburgische Wohnraumförderungsgesetz und gegen das Hamburgische Wohnungsbindungsgesetz müssen geahndet werden. Dafür wird die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt gemeinsam mit der Hamburgischen Wohnungsbaukreditanstalt Sorge tragen.“

Der Senat hat nicht nur in den genannten Einzelfällen, sondern generell ein zwingendes Interesse daran, dass der Bestand an geförderten Wohnungen bestimmungsgemäß dem berechtigten Personenkreis zur Verfügung steht. Die rechtlichen Möglichkeiten, um dieses Interesse durchzusetzen werden dabei in jedem Fall ausgeschöpft.

(Quelle: Pressestelle des Senats)

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