Öffentliche Auslegung Bebauungsplanentwurf Rissen 11

Das Bezirksamt Altona hat beschlossen, den Bebauungsplanentwurf Rissen 11, für das Gebiet zwischen Hamburger Landesgrenze, Naturschutzgebiet Wittenbergen und Elbe gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I Seite 2415), zuletzt geändert am 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509), öffentlich auszulegen.

Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:

Landesgrenze – Nordgrenze des Flurstücks 1233 (Schulauer Weg), über das Flurstück 5992 (Tinsdaler Heideweg), Ostgrenze der Flurstücks 5992 (Tinsdaler Heideweg), Nordgrenze des Flurstücks 4328, über das Flurstück 4328, Ostgrenze des Flurstücks 1133, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 1148 (Leucht-turmweg), Ostgrenze des Flurstücks 3029, Ost- und Nordgrenze des Flurstücks 3028, Ostgrenzen der Flurstücke 3027 und 6016, über die Flurstücke 6016, 6017 und 4068, 2813, 6017, 1160, 3280 und 5999, Südgrenze des Flurstücks 1221 der Gemarkung Rissen (Bezirk Altona, Ortsteil 227).

Durch den Bebauungsplan mit der beabsichtigten Bezeichnung Rissen 11 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine maßstabsgerechte Entwicklung der noch intakten kleinteiligen und stark durchgrünten Siedlungsstruktur geschaffen werden. Durch bestandsorientierte Ausweisungen soll das Gebiet vor städtebaulichen Fehlentwicklungen und gebietsuntypischer Bebauung bewahrt werden. Die an der Landesgrenze zu Wedel liegenden Graslandflächen mit ihren Knickstrukturen und dem alten Baumbe-stand sollen als Grünflächen gesichert werden.

Der Entwurf (zeichnerische Darstellung mit textlicher Festsetzung und Begründung) wird in der Zeit vom 25. April bis einschließlich 25. Mai 2012 an den Werktagen (außer sonnabends) während der Dienststun-den im Fachamt für Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamtes Altona, Jessenstraße 1-3 (Techni-sches Rathaus), 5. Stock, 22767 Hamburg, öffentlich ausgelegt.

Während der Auslegungsfrist können die Unterlagen auch im Internet unter http://www.hamburg.de/stadtplanung-altona eingesehen werden.

Es liegen zum Bebauungsplanentwurf Rissen 11 Gutachten bzw. Informationen zu folgenden umweltrelevanten Aspekten vor:

– Baumkartierung, April 2011

– Landschaftsplanerische Grundlagenkarte, Januar 2012

– Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung, Februar 2012

– Standsicherheitsgutachten Elbhang, 1983

– Sanierungsgutachten Mineralölwerk Wedel, 2009

– Stellungnahmen aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

Diese Unterlagen können während der öffentlichen Auslegung eingesehen werden.

Während der öffentlichen Auslegung können Anregungen zum Bebauungsplan bei der genannten Dienst-stelle schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder ver-spätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

(Quelle: Pressestelle Altona)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert