Das Bezirksamt Wandsbek hat beschlossen den Bebauungsplan Wandsbek 78 gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2415), zuletzt geändert am 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509), öffentlich auszulegen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan-Entwurf sowie eine Lärmtechnische- und Lufthygienische Untersuchung liegen vom 22. August 2012 bis zum 24. September 2012, im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamtes Wandsbek, Am Alten Posthaus 2 (4. OG), 22041 Hamburg öffentlich aus. Das Fachamt ist montags bis freitags von 8.00 bis 16.00 Uhr geöffnet.
Stellungnahmen zu dem ausliegenden Bebauungsplan-Entwurf können während der Auslegung bei der genannten Dienststelle schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 Abs. 2a der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Bürogebäude geschaffen werden, das als Konzernzentrale der Jungheinrich AG dienen soll. Das Gebiet wird begrenzt durch die Straßen West-, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 1791 der Gemarkung Hinschenfelde – Friedrich-Ebert-Damm (Bezirk Wandsbek; Ortsteil 509).
Das Planverfahren wird gemäß § 13a BauGB als Plan der Innenentwicklung durchgeführt. Von einer Umweltprüfung wird gemäß § 13 Absatz 3 Satz 2 BauGB abgesehen. Das beigefügte Planbild darf gerne verwendet werden.
(Pressestelle Bezirksamt Wandsbek, Grafik: Planbild)
