Asylbewerberleistungsgesetz: Hamburg begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erklärt Staatsrat Jan Pörksen: „Die Entscheidung, dass die Geldleistungen des Asylbewerber­leistungsgesetzes nicht verfassungs­gemäß sind, bestätigt die von Hamburg und anderen Bundesländern schon länger vertretene Einschätzung, dass hier dringender Reformbedarf besteht. Der Bund muss sich nun schnell an die Umsetzung machen, denn die Ent­scheidung des Bundesverfassungsgerichts war auch für ihn keine Überraschung.“

Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration prüft nun, wie die vom Bundes­verfassungsgericht vorgegebene Übergangslösung zügig umgesetzt werden kann. Auch die Mehr­belastungen für den Ham­burger Haushalt werden derzeit berechnet. Nach ersten vorsichtigen Schätzungen ist hier von einer Größenordnung von rund 5 – 6 Millionen Euro jährlich auszugehen.

In Hamburg sind 4.639 Menschen von der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts betroffen.

(Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration Hamburg)

 

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