Am 18. Juli 2012 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz künftig Anspruch auf höhere Leistungen haben. Bis zu einer Änderung des Bundesgesetzes ist eine Übergangslösung vorgesehen. Für die Berechnung der Leistungen hat das Gericht Grundsätze aufgestellt. Die Einzelheiten zur Berechnungsmethode werden zurzeit zwischen den Bundesländern und dem zuständigen Bundesministerium abgestimmt.
„Niemand muss während dieser Umsetzungsphase befürchten, dass ihm hierdurch Nachteile entstehen“, betont Sozialsenator Detlef Scheele. „Die Abstimmung zwischen den Ländern sorgt dafür, dass die vom Verfassungsgericht vorgegebenen höheren Leistungen überall gerecht und einheitlich durchgesetzt werden. Soweit die Voraussetzungen vorliegen, werden diese Zahlungen auch rückwirkend erfolgen.“
Alle Zahlungen veranlassen die zuständigen Dienststellen der Bezirksämter automatisch, ohne dass ein gesonderter Antrag gestellt werden muss. Sobald die Berechnungsmethode und die sich daraus ergebenden Leistungen feststehen, werden die EDV-Programme zur Auszahlung entsprechend angepasst. Die Auszahlung der neuen Leistung einschließlich der Nachzahlungen wird dann voraussichtlich zum 1. September 2012 erfolgen.
Hintergrundinformationen:
Am 18. Juli 2012 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden, dass die nach § 3 AsylbLG gewährten Leistungen in ihrer bisherigen Höhe nicht verfassungsgemäß sind. Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration prüft nun, wie die vom BVerfG vorgegebene Übergangslösung zügig umgesetzt werden kann. Auch die Mehrbelastungen für den Hamburger Haushalt werden derzeit berechnet. Nach ersten vorsichtigen Schätzungen ist hier von einer Größenordnung von rund fünf bis sechs Millionen Euro jährlich auszugehen. In Hamburg sind rund 4.600 Menschen von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts betroffen.
(Senat Aktuell Hamburg)
