Erfolgreicher Schutz vor gefährlichen Hunden

Sechs Jahre nach seiner Einführung zeigt die Evaluation: Das Hamburger Hundegesetz (HundeG) hat sich insgesamt bewährt. Sowohl die allgemeinen, für alle Hundehalterinnen und -halter geltenden Vorschriften, als auch die besonderen Vorschriften für die so genannten gefährliche Hunde sorgen für mehr Schutz der Bevölkerung. Gleichwohl haben die praktischen Erfahrungen gezeigt, dass einige Änderungen des Gesetzes zur besseren Handhabung sinnvoll sind. Diese Erkenntnisse sowie die vorgeschlagenen Änderungen wurden in einer Senatsdrucksache gesammelt, die nun der Bürgerschaft zur Entscheidung vorgelegt wird.

Im Hamburger Hunderegister sind über 55.000 Hunde gemeldet. Dieser Zahl standen 2011 in der Stadt 260 Beißvorfälle gegenüber. In 138 Fällen kamen dabei Menschen zu Schaden. Dies ist ein signifikanter Rückgang gegenüber der Zahl von insgesamt 446 Beißvorfällen (2005) vor Inkrafttreten des Hundegesetzes. Dass bei den Beißvorfällen 2011 lediglich in zwei Fällen Hunde der Kategorie 1 (unwiderlegbar gefährliche Hunde) und in neun Fällen Hunde der Kategorie 3 (widerlegbar gefährliche Hunde) beteiligt waren, ist ein Beleg für die Wirksamkeit der speziellen Vorschriften zur Haltung bzw. zum Umgang mit diesen Tieren.

Die meisten der Beißvorfälle wurden 2011 mit 45 Fällen bei Mischlingen registriert, die allerdings auch im Hunderegister die Mehrheit stellen. Einzelne Hunderassen waren nicht in besonderem Maße auffällig, so dass eine Änderung der Liste der Kategorie-Hunde nicht notwendig ist. Die als unwiderlegbar gefährlich eingestuften Hunderassen (§ 2 Absatz 1 HundeG) sollen beibehalten werden. Es kommt bei diesen Rassen trotz bestandener Wesenstests nach wie vor zu Beißvorfällen.

Um hinsichtlich der Beißvorfälle mehr Transparenz bei gleichzeitiger Minderung des Verwaltungsaufwandes zu erreichen, sollen diese künftig jährlich allgemein zugänglich auf der Homepage der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) veröffentlicht werden und die periodische Berichtspflicht gegenüber der Hamburgischen Bürgerschaft ersetzen.

Die praktischen Erfahrungen mit dem HundeG haben in einigen Punkten Änderungsbedarf gezeigt. Die Definition des „berechtigten Interesses“ (§ 15 Absatz 1 HundeG), Voraussetzung für eine Erlaubnis zum Halten von gefährlichen Hunden, wird präzisiert. Außerdem wurden in der Vergangenheit Fälle bekannt, bei denen Mikrochips zur Kennzeichnung der Hunde ohne Genehmigung der Behörde entfernt oder ausgetauscht wurden, um beispielsweise illegale Hundehaltungen zu vertuschen. Dies soll zukünftig strafrechtlich verfolgt werden.

Weitere Informationen zum derzeitigen Hundegesetz bzw. zu den genannten Paragrafen sowie die Auflistungen der Kategorie-Hunde stehen im Internet unter www.hamburg.de/hundegesetz zur Verfügung.

(Senat Aktuell Hamburg)

Eine Antwort auf „Erfolgreicher Schutz vor gefährlichen Hunden“

  1. Gefährliche Hunde in Hamburg?

    Evaluierung des Hamburger Hundegesetzes 2012
    Aus den Hamburger Beißstatistiken geht hervor, dass in den Jahren von 2008-2011 am häufigsten Menschen und Hunde durch Beißvorfälle, von Golden Retrievern, Mischlingen und Schäferhunden verletzt worden sind. Die in Hamburg registrierten Bullterrier fallen alle unter die alte Verordnung und dürfen dementsprechend ohne Maulkorb geführt werden.

    Diese Hunde sind im gleichen Zeitraum in keinen Beißvorfall verwickelt gewesen. Trotzdem ist der Bullterrier in Hamburg mittlerweile auf der Rasseliste der unwiderlegbar gefährlichen Hunde. Was bedeutet, dass alle neu angemeldeten Bullterrier, auch nach einem bestandenen Wesenstest, nur mit Maulkorb geführt werden dürfen und für diese Hunde eine Halter_innen Genehmigung zu bekommen, fast unmöglich ist. Der bedauerliche Vorfall im Jahr 2000 in Wilhelmsburg wird regelmäßig von den Medien für den Erhalt der Rasselisten als Totschlagargument missbraucht. Wenige Monate später wurde in Lutzhorn (Kreis Pinneberg), ein 13-jähriges Mädchen von einem Deutschen Schäferhund zerfleischt. Der Hund wurde mutmaßlich von Privatpersonen im Schutzdienst ausgebildet.

    Diese tödliche Beißattacke, ist von den Medien kaum beachtet worden und Konsequenzen wurden vonseiten der Politik nicht gezogen. In Niedersachsen wurde kürzlich ein Hundegesetz, ohne Rasselisten verabschiedet. Keine der Parteien sprach sich für Rasselisten aus. Die Politiker_innen in Niedersachsen sind nach Beratungen, Anhörungen und Gesprächen mit Vereinen, Verbänden und Sachverständigen aus der Tierforschung, sowie Tierärzten, zu der Erkenntnis gekommen, dass die Rasselisten nicht sinnvoll und zweckmäßig sind.

    Dass insbesondere auch kleine Hunde, gerade für Kinder sehr gefährlich werden können, haben Vorfälle immer wieder belegt. Professor Dr. Hackbarth (Tierschutz und Verhaltensforschung), sagte in der Anhörung am 25. Februar. Zitat: „Die Gefährlichkeit eines Hundes hängt nicht von der Rasse ab. Wer heutzutage eine Rasseliste fordert, handelt wider wissenschaftliche Erkenntnis.“ Es wurde darauf hingewiesen, dass es in vielen Bundesländern, heute noch Rasselisten gibt. Das diese Rasselisten nach dem Urteil auf Bundesebene nicht mehr zulässig sind und viele Klagen gegen diese Hunderasselisten anhängig sind.

    Nach Meinung vieler Experten gilt das niedersächsische als das modernstes Hundegesetz Deutschlands. Davon sollte eine Signalwirkung an andere Bundesländer ausgehen, um sich daran orientieren zu können. Mit Spannung ist die Evaluierung des Hamburger Hundegesetzes in diesem Jahr zu erwarten. Wird die Mehrheit der Parteien (Politiker/innen) an den Hunderasselisten festhalten oder dem Beispiel aus Niedersachsen folgen? Von den in der Hamburger Bürgerschaft vertretenen Parteien, lehnt bisher lediglich „Die Linke“, die Rasselisten aus guten Gründen ab.

    Sollte der Gesetzgeber in Hamburg weiterhin an den Rasselisten im Hundegesetz festhalten, stellen sich folgende Fragen: In den wissenschaftlichen Erkenntnissen (Studien, Gutachten usw.) und der juristischen Einschätzung von Fachleuten, in Bezug auf den Verzicht von Rasselisten in Niedersachsen. Setzt sich die Auffassung durch, dass es keine Unterschiede diesbezüglich gibt, wie können dann die Politiker_innen in der Hamburgischen Bürgerschaft die Rasselisten aufrechterhalten?

    Es scheint vor der Evaluierung des neuen Hamburger Hundegesetzes ein großer Informationsbedarf zu bestehen, um diese Fragen sachgerecht klären zu können, damit es zukünftig auch in Hamburg, ein entsprechendes, wissenschaftlich-fundiertes Hundegesetz geben wird.

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