Am morgigen Freitag veröffentlicht die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) gemeinsam mit der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter team.arbeit.hamburg im Rahmen des Bund-Länder-Programms die Initiative Inklusion. Mit dieser Richtlinie möchte die Stadt Hamburg Arbeitgeber auf dem Weg in eine inklusive Arbeitswelt unterstützen, indem sie Unternehmen finanziell fördert, die neue Ausbildungsplätze für junge Menschen mit einer Schwerbehinderung und Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen ab dem 50. Lebensjahr schaffen.
„Ich befürworte es sehr, dass wir gemeinsam mit der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter team.arbeit.hamburg die Initiative Inklusion auf den Weg gebracht haben“, betont Sozial- und Integrationssenator Detlef Scheele. „Das ist ein deutliches ein Signal an alle Hamburger Arbeitgeber, auch schwerbehinderten Menschen eine Chance auf einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz zu geben. Bei steigendem Fachkräftemangel können wir es uns nicht erlauben, auf diese sicher hochmotivierten Menschen zu verzichten. Durch die Ausbildung der schwerbehinderten Jugendlichen in qualifizierte Berufe kann eine langfristige Beschäftigungsmöglichkeit erreicht werden, die auch dem Arbeitskräftebedarf des Hamburger Arbeitsmarktes in Zukunft gerecht wird.“
„Die Paralympics in London zeigen sehr deutlich, dass auch Menschen mit einem Handicap Erstaunliches leisten können und mit Mut, Einsatz und Professionalität ihren Weg erfolgreich beschreiten“, erklärt Sönke Fock, Vorsitzender der Geschäftsführung in der Agentur für Arbeit Hamburg. Er appelliert an Hamburger Unternehmen, sich mehr für Menschen mit Behinderung einzusetzen und ihnen eine Chance zu geben. „Gerade jugendlichen Ausbildungsbewerber verdienen eine Chance. Und die älteren Bewerberinnen und Bewerber sind meist berufserfahren und wollen unbedingt arbeiten.“
„Ältere, schwerbehinderte Menschen sind überdurchschnittlich oft von Arbeitslosigkeit betroffen“, sagt Friedhelm Siepe, Geschäftsführer des Jobcenters team.arbeit.hamburg. „Um ihnen eine sinnvolle Lebensperspektive und eine möglichst lange Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen, ist eine ausgewogene Mischung aus gesetzlichen Regelungen und individuell gestalteten Unterstützungsangeboten notwendig.“
Denn die Integration von Menschen mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt sichere nicht nur den Fachkräftebedarf von morgen, sie bereichere auch die Belegschaft und trage zur Chancengleichheit in der Gesellschaft bei.
Interessierte Unternehmen können mit bis zu 10.000 Euro pro Ausbildungs- oder Arbeitsplatz gefördert werden, wenn sie
· für Jugendliche mit Behinderung eine neue Ausbildungsstelle schaffen oder
· Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung schaffen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben.
Unternehmen, die entsprechende Arbeits- und Ausbildungsplätze anbieten können, können sich ab sofort direkt an folgende Ansprechpartner wenden:
Agentur für Arbeit Hamburg
Arbeitgeberservice Reha/Schwerbehinderte
Kurt-Schumacher-Allee 16, 20097 Hamburg
Tel. 040/2485 – 2515 oder – 2037, Fax: 040/2485 – 2962
E-Mail: [email protected]
Jobcenter team.arbeit.hamburg
Standort für Schwerbehinderte Menschen, Arbeitgeberservice
Beltgens Garten 2, 20537 Hamburg
Tel. 040/254 996 – 265 oder – 266, Fax: 040/254 996 – 299
E-Mail: [email protected]
Hintergrundinformationen:
Hamburg stehen aus dem Bund-Länder-Programm in den nächsten Jahren 1,3 Mio. Euro aus dem Ausgleichsfonds des Bundes zur Verfügung. Es sollen 30 neue betriebliche Ausbildungsplätze für junge Menschen mit Schwerbehinderung und 100 neue Arbeitsplätze für ältere schwerbehinderte Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt entstehen. Eine Förderung ist auch für Menschen mit Gleichstellung möglich. Arbeitslose schwerbehinderte Frauen und schwerbehinderte Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen der Grundsicherung sollen besonders berücksichtigt werden. Neu ist ein Ausbildungs- oder Arbeitsplatz im Sinne der Initiative Inklusion dann, wenn dieser erstmals mit einem schwerbehinderten jungen Menschen oder einem älteren schwerbehinderten Menschen besetzt wird. Dabei kann es sich auch um bereits im Unternehmen bestehende Ausbildungs- oder Arbeitsplätze handeln. Die Mittel ergänzen das bestehende Instrumentarium zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben und sollen Anreize schaffen, schwerbehinderte junge Menschen auszubilden und ältere schwerbehinderte Menschen einzustellen.
(Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration)
