Senatorin Jana Schiedek: Öffnung der Ehe für Homosexuelle ist überfällig

Das Bundesverfassungsgericht hat in einer heute veröffentlichten Entscheidung die Ungleichbehandlung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern im Grunderwerbsteuerrecht für verfassungswidrig erklärt. „Ich frage mich, wann die Bundesregierung in Gänze erkennt, dass allein die Möglichkeit gemeinsam Kinder zu bekommen nicht als Rechtfertigung ausreicht, um Homosexuelle zu benachteiligen. Wir müssen endlich alle bestehenden Diskriminierungen schwuler und lesbischer Paare beseitigen. Das machen wir am besten, indem wir die zivilrechtliche Ehe für gleichgeschlechtliche Paare öffnen. Bisher werden im Bund lediglich Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts in kleinen Schritten nachvollzogen. Unter gestaltender Politik verstehe ich etwas anders. Für mich ist es eine Stärkung der zivilrechtlichen Ehe, wenn auch gleichgeschlechtliche Paare sie eingehen wollen und können“, sagte Justiz- und Gleichstellungsenatorin Jana Schiedek.

Zuletzt hatte das Bundesverfassungsgericht in einer am 1. August 2012 veröffentlichten Entscheidung die Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Beamtenrecht des Bundes für verfassungswidrig erklärt. In Hamburg wird der beamtenrechtliche Familienzuschlag gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern verfassungskonform rückwirkend seit der Einführung der eingetragenen Lebenspartnerschaft im Jahr 2001 gewährt. Aktuell sind weitere Verfahren vor dem Verfassungsgericht anhängig, in denen Ungleichbehandlungen im Einkommensteuer- und im Adoptionsrecht überprüft werden.

(Senat Aktuell Hamburg)

 

 

 

 

 

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