Stadtentwicklungsbehörde setzt Anpassungen umstrittener Mietverträge erfolgreich durch

Bei den beiden öffentlich geförderten Bauvorhaben in Hamburg-Winterhude, Alter Güterbahnhof sowie Hamburg-Barmbek, Wiesendamm ist es in der Vergangenheit zu Auseinandersetzungen mit den Investoren hinsichtlich der Zulässigkeit und Umlage von Kosten auf die Mieter der neu gebauten Sozialwohnungen gekommen. Das Verhalten und die Sichtweise der Investoren wurden auch in der Öffentlichkeit sehr kritisch diskutiert.

Die von der Senatorin Jutta Blankau geleitete Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt leitete in Zusammenarbeit mit der Hamburgischen Wohnungsbaukreditanstalt (WK) umgehend eine juristische Prüfung und in der Folge ein konsequentes Vorgehen gegen unzulässige Geschäftspraktiken der Investoren ein.

Die Mietverträge sahen unzulässige Koppelungen der Wohnungsmietverträge mit Zusatzvereinbarungen über die Mitvermietung von Tiefgaragen-Stellplätzen, Abstellräumen, Kanustellplätzen und Dachterrassen vor. Zudem wurden Mieter auf unzulässige Weise zu Sonderzahlungen für Fußböden und Bäder und zu speziellen Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Einbau einer Küche verpflichtet.

In Anbetracht der drohenden Konsequenzen hat der Investor nunmehr eingelenkt und die Mietvertragsregelungen an die gesetzlichen Vorschriften und bestehenden Richtlinien angepasst. Bei Mietern, die bereits Verträge mit unzulässigen Vereinbarungen abgeschlossen haben, haben sich die Investoren verpflichtet, entsprechende Mietvertragsanpassungen anzubieten und diesbezüglich die Mieter in Abstimmung mit der Wohnungsbaukreditanstalt zu informieren.

Senatorin Jutta Blankau: „Verstöße gegen das Hamburgische Wohnraumförderungsgesetz und gegen das Hamburgische Wohnungsbindungsgesetz müssen verfolgt werden. Dafür trägt die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt gemeinsam mit der Hamburgischen Wohnungsbaukreditanstalt Sorge. Mieterinteressen haben für uns einen hohen Stellenwert. Unzulässige Schädigungen durch Einzelne können nicht geduldet werden.“

Senatorin Jutta Blankau betont aber zugleich, dass es sich hier um einen besonderen Fall handelt. Generell ist die Zusammenarbeit mit der Hamburger Wohnungswirtschaft überaus konstruktiv und verantwortungsvoll. So hat zum Beispiel das mit der Wohnungswirtschaft geschlossene „Bündnis für das Wohnen in Hamburg“ bereits wichtige Impulse für den sozialen Wohnungsbau der Stadt gegeben.

(Senat aktuell Hamburg)

 

 

 

 

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